Entscheidungshilfe: Entfristung? TV-Stud oder TV-L?

Du hast Zweifel, ob du entfristet werden solltest oder im richtigen Tarifvertrag bist? Für die Entscheidung welcher Tarifvertrag richtig für dich ist und ob du zu entfristen bist, kommt es vor allem auf die tatsächliche Tätigkeit an, zu der du angewiesen wurdest. Die TVLfürStudis Entscheidungshilfe oben und die folgenden Erläuterungen erleichtern es dir dich zu orientieren.

Erläuterungen

Ein guter Hinweis ist meist die Ausschreibung der Stelle, auf die du dich beworben hast. Diese sollte deiner Personalakte beiliegen oder sie kann noch beim zuständigen Personal- oder Betriebsrat erfragt werden. Wenn deine Tätigkeiten nicht (mehr) den ursprünglich in der Ausschreibung genannten Tätigkeiten entsprechen, dann ist dies ebenfalls ein Anzeichen dafür, dass du nicht rechtmäßig beschäftigt bist.

Bedenke

  • „allein die Nutzung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Hochschulstudiums für eine Tätigkeit macht diese nicht zu einer wissenschaftlichen Dienstleistung“, du musst selbst direkt unmittelbar wissenschaftlich tätig sein.
  • Wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten sind keine Dauertätigkeiten, die üblicherweise hauptamtliches (TV-L) Personal erledigt.

TV-L: mehrheitlich nicht-wissenschaftliche oder nicht-künstlerische Tätigkeiten (über 50% der Arbeitszeit)

  • für die Stelle wurde eine besondere berufliche Qualifikation gefordert
  • deine direkten Vorgesetzten sind in erster Linie verwaltend oder koordinierend tätig

Beispiele für nicht-wissenschaftliche oder nicht-künstlerische Tätigkeiten

  • Tätigkeiten in der IT, z. B. Betreuung oder Erstellung von Websites, Instandhaltung der Infrastruktur, Betreuung von PC-Pools, Support und Beratung, Programmierarbeiten
  • Grafik- oder Webdesign
  • Pflege von Datenbanken
  • Tätigkeiten in den Bibliotheken oder Archiven
  • Verwaltungstätigkeiten, z. B.  in Stabsstelle, Präsidium, Sekretariate
  • Betreuung und Organisation von Veranstaltungen
  • Lehrevaluation an den Dekanaten
  • Zentrale Studienberatungen

TV-Stud = mehrheitlich wissenschaftliche Tätigkeiten (über 50% der Arbeitszeit)

  • Tätigkeiten mit klarem Bezug zu „dem Prozess, Erkenntnisse mit den Methoden der Wissenschaft zu gewinnen“
  • Oder Tätigkeiten, die diese dazu dienen diese „Erkenntnisse zur Vermittlung in eine bestimmte inhaltliche Form zu bringen“ (Aufbereitung)
  • Tätigkeiten zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen, die hauptberuflich in Wissenschaft und Lehre arbeiten, bei ihren Tätigkeiten „in Forschung und Lehre“:
      • unmittelbarer Bezug zu Forschung und Lehre
      • unmittelbare Vorgesetzte = wissenschaftliches oder künstlerisches Personal
  • Da es sich um Hilfstätigkeiten handelt, sind keine beruflichen Qualifikationen notwendig.

Beispiele für wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten

  • Tutorien („Unterricht in kleinen Gruppen“) abhalten
  • Vorarbeiten, Zuarbeit, Planung und Unterstützung von Lehre / Lehrveranstaltungen
  • wissenschaftliche oder künstlerische Recherchen, Analysen, Auswertung
  • wissenschaftliche oder künstlerische Zuarbeiten (d. h. keine eigenverantwortliche Durchführung)
    • für Lehrveranstaltungen
    • für Forschung
    • für Veröffentlichungen

Helfende Fragen

  • Du arbeitest nicht wissenschaftlich oder nicht künstlerisch?
  • Du machst mehr als Hilfstätigkeiten?
  • TV-Stud oder TV-L? Du bist dir nicht sicher?

Eine deiner Antworten ist „Ja“?
Dann bist du vielleicht unterbezahlt und zu unrecht befristet!
Also weiter mit der CHECKLISTE HOW-TO TVLfürStudis.

Worauf hast du Anspruch? Was bringt TVLfürStudis?

    • Nachzahlungen (6 Monate rückwirkende Auszahlung der Lohndifferenz zum TV-L),
    • Jahressonderzahlungen („13. Gehalt“),
    • Regelmäßige Lohnsteigerungen (durch TV-L Entgeltstufen),
    • Regelmäßige TV-L Lohnanpassungen an Lebenserhaltungskosten (durch TV-L Tarifrunden),
    • Unbefristeter Arbeitsvertrag (wenn du bereits über 24 Monate beschäftigt bist),
    • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (dadurch Anspruch auf Arbeitslosengeld I)
    • (gesetzliche) Krankenversicherung durch Arbeitgeber*in
    • Höhergruppierung, wenn höherwertige Aufgaben übertragen werden
    • Möglichkeit auf Personalentwicklung
    • Wechsel in Teilzeit über 50% und Vollzeit