Entwicklung studentischen Beschäftigung an der KHB

Kunsthochschule Berlin (Weißensee) – Hochschule für Gestaltung (KHB)

Erst die Fragen, dann die Antworten:

  1. Wie viele rechtswidrige SHK-Stellen sind seit Juni 2018 weggefallen?
  2. Wie viele dieser Stellen werden perspektivisch wegfallen oder umgewandelt?
  3. Wie viele Stellen wurden bereits umgewandelt?
  4. Welche Einschränkungen haben sich bisher an den Hochschulen ergeben?

An der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) – Hochschule für Gestaltung (KHB) sind bisher 1,3 VZÄ in der Verwaltung entfallen. Perspektivisch sollen weitere 8,1 VZÄ entfallen oder umgewandelt werden (2018 war noch die Rede von zwei rechtswidrig Beschäftigten). Keine Stelle wurde bisher umgewandelt, dies ist erst „zum Doppelhaushalt 2020/2021 geplant“. Die KHB prognostiziert verkürzte Öffnungszeiten in der Bibliothek, eine „Beschränkung der Sprechzeiten“ in der Beratung und in der Verwaltung werden Einschränkungen des Service sowie der Sprechzeiten und verlängerte Bearbeitungszeiten erwartet.

Aus der Antwort lässt sich schließen, dass die KHB nicht nur ein Drittel ihrer SHK rechtswidrig beschäftigt, sondern die Umwandlung der Stellen gar nicht plant. Stattdessen werden Einschränkungen für die etwa 850 Studierenden vorhergesagt und absichtlich in Kauf genommen.

Besonders perfide erscheint dies angesichts eines Personalentwicklungskonzeptes, in dem behauptet wird, dass die „konsequente Zentrierung auf die Individuen, vor allem Studierende“ (S. 1) bereits in vielen Bereichen der Hochschule realisiert sei. Ganz klar gilt dieser Leitsatz nicht für die eigenen Angestellten, denn die voraussichtliche Kürzung der o.g. Stellen wird sich auch auf die anderen Kolleg*innen der SHKs auswirken. Dass die SHKs und andere prekär Beschäftigte der Leitung an der KHB vollkommen egal sind, zeigt das sogenannte Personalentwicklungskonzept: „Das vorliegende Konzept bezieht alle Beschäftigten ein. Ausgenommen sind Praktikant_innen, Studentische Hilfskräfte und sogen. geringfügig Beschäftigte aufgrund der kurzfristigen Beschäftigungsdauer.“ (S. 4) Wir denken nicht, dass dem noch etwas hinzuzufügen ist…

Hier die Vergleichsdaten aus 2018 und 2019 (die Ungereimtheiten in der Gegenüberstellung kann die KHB sicher erklären – wer es ihnen glaubt, darf direkt noch einmal eine Million Euro zusätzlich freigeben):