Entwicklung studentischen Beschäftigung an der HWR

Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR)

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) hat folgendermaßen auf die verschiedenen Fragen geantwortet:

  1. In welchen Bereichen wurden in den letzten zehn Jahren wie viele Stellen geschaffen? (2018)
    • Die Anzahl der VZÄ schwankte in den letzten zehn Jahren zwischen 41,1 (2010) und 73,1 (2015). Diese Zahlen wurden so auch für den kürzeren Zeitraum 2016-18 in der 2019er-Anfrage wiedergegeben: 2016 waren es demnach 58,7, 2017 50,5 und 2018 56,7 VZÄ. An dieser Stelle möchten wir gerne ein bei mehreren Hochschulen wiederkehrendes Phänomen adressieren: Additionsfehler! Die Angaben wurden in der 2018er-Anfrage nach Bereichen aufgeschlüsselt und zusätzlich noch als Gesamtsumme niedergeschrieben. Aus unerfindlichen Gründen sind in der Addition jedoch immer wieder kleine Rechenfehler zu finden. Bei der HWR betrifft es die Jahre 2009, 2010, 2012, 2015 und 2016. Der Additionsfehler für 2016 wurde in die 2019er-Anfrage übernommen. Meist handelt es sich dabei um einen Fehler in der ersten Nachkommastelle, der sicher als nicht gravierend gewertet werden kann. Dennoch bleibt das ungute Gefühl, dass die Hochschulen unsauber arbeiten und am Ende die angestellten Beschäftigten die Leidtragenden sind.
  1. Wie viele Personen sind rechtswidrig beschäftigt? (2018)
    • Insgesamt arbeiten 265 Personen als SHKs an der HWR, davon jedoch nur 124 an den „Lehrstühlen“. Diese sind der 2018er-Anfrage nach nicht vom LAG-Urteil betroffen. In den anderen Bereichen (Bib, IT, Beratung und Verwaltung) arbeiten 141 Personen. Von diesen seien der Anfrage zufolge 22,7 Personen (!) vom Urteil betroffen. Nicht nur, dass die Aufteilung einer Person etwas schräg wirkt, vor allem interessiert uns, wie die HWR begründet, dass die restlichen 118,3 Personen in offensichtlich rechtswidrigen Bereichen doch Forschung oder Lehre unterstützen.
  2. Wie viele Stellen sind seit Juni 2018 weggefallen? (2019)
    • Bisher seien 2,5 VZÄ in der ZHV – Hochschulbibliothek entfallen. In den Fachbereichen „bisher keine“.
  3. Wie viele Stellen werden perspektivisch entfallen (oder umgewandelt)? (2019)
    • Die 2019er Anfrage spricht von 47,2 VZÄ, die perspektivisch umgewandelt werden müssten. Dies entspricht in der Summe nahezu den in den Anfragen genannten nicht-wissenschaftlichen Bereichen. Das heißt offenbar, dass die HWR innerhalb weniger Monate verstanden hat, dass auch die oben genannten 118,3 Personen im falschen Tarif angestellt sind. Nach dieser Erkenntnis bleibt uns nur zu hoffen, dass die HWR zukünftig einsieht, dass die Höhe der Eingruppierung von den tatsächlichen Tätigkeiten und nicht vom Wunschdenken der Personalabteilung und Hochschulleitung abhängt.
  4. Wie viele Stellen wurden bereits umgewandelt? (2019)
    • Bis zum August 2019, also etwas mehr als ein Jahr nach dem richtungsweisenden LAG-Urteil wurden 5,5 VZÄ in TVL-Stellen umgewandelt.
  5. Welche Serviceeinschränkungen haben sich aufgrund von Nicht-Umwandlung, Nicht-Weiterbeschäftigung und Nicht-Ausschreibung ergeben?
    • In der Bibliothek seien die Öffnungszeiten in den Abendstunden sowie an Samstagen eingeschränkt worden. Ebenfalls hätte es nicht genauer zu beschreibende Einschränkungen im IT-Support gegeben.

Da die Stellenausschreibungen der Hochschulen immer sehr interessant sind, wollen wir der Hochschule für Wirtschaft und RECHT noch zwei Sätze aus dem BerlHG und dem TVStud mit auf den Weg geben. Im BerlHG §121 Abs. 3, Satz 1 heißt es: „Die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Regel für vier Semester begründet.“ Und im TVStud steht unter §5 (Arbeitszeit): „Sie (die Arbeitszeit) darf nicht mehr als 80 und […] nicht weniger als 40 Stunden monatlich betragen.“ Von 15 Stellenausschreibungen, die wir an einem willkürlichen Tag durchgegangen sind, erreichte keine die Dauer von vier Semestern, nur fünf waren für zwei Semester ausgeschrieben, eine etwas mehr als drei Semester. Die Regel stellt vielmehr bei neun von 15 SHK-Stellen weit weniger als 2 Semester Befristungsdauer dar.

Auch der Umgang mit der Stundenanzahl kann maximal als kreativ bezeichnet werden. Die Spanne geht hier von 10h/Monat, über 24h/Monat (ob die wohl an einem einzigen Tag abgeleistet werden können?) bis 40h/Monat. Nur eine Stelle ist mit 60h/Monat ausgeschrieben und würde so der Norm des TVStud entsprechen. Und ja, wir wissen, dass die Mindeststundenanzahl nur für die vier Universitäten tatsächlich gilt und dass in Ausnahmefällen auch dort unter 40h/Monat angeboten werden können. Doch finden wir den laxen Umgang mit den tariflichen und gesetzlichen Normen an der HWRecht doch zunehmend befremdlich.