Im TVL steigt das Gehalt nicht nur mit den regelmäßigen Tarifanpassungen sondern auch durch die Länge der Zugehörigkeit zum Betrieb mit den Erfahrungsstufen. Die Entgeltstufe richtet sich nach der Zugehörigkeit zum Betrieb. Damit wird im Endeffekt die Treue zum Arbeitgeber belohnt.
• In der Regel starten Arbeitnehmer*innen auf Stufe 1 (Betriebszugehörigkeit: < 1 Jahr).
• Nach einem Jahr in Stufe 1 erfolgt dann der Aufstieg in die Stufe 2 (Betriebszugehörigkeit: 1 Jahr – 3 Jahre).
• Nach zwei Jahren in Stufe 2 erfolgt der Aufstieg in die Stufe 3 (Betriebszugehörigkeit: 3 Jahre – 6 Jahre).
• Nach drei Jahren in der Stufe 3 erfolgt der Aufstieg in Stufe 4 (Betriebszugehörigkeit: 6 Jahre – 10 Jahre).
• Nach vier Jahren in der Stufe 4 erfolgt der Aufstieg in Stufe 5 (Betriebszugehörigkeit: 10 Jahre – 15 Jahre).
• Und nach fünf Jahren in der Stufe 5 erfolgt dann der finale Aufstieg in Stufe 6 (Betriebszugehörigkeit: > 15 Jahre).
Um auf Stufe 2 zu kommen, musst du also 12 Monate bei einem AG gearbeitet haben, um auf Stufe 3 zu kommen insgesamt 36 Monate und um auf Stufe 4 zu kommen 72 Monate (6 Jahre) und so weiter…
Stufenlaufzeit / Verweildauer (nach oeffentlichen-dienst.de)
Wie lange verweilt man in einer Stufe?
Stufenzugehörigkeit (Entgeltstufe) |
Stufenlaufzeit (Verweildauer) |
Stufe 2 | nach 1 Jahr in Stufe 1 |
Stufe 3 | nach 2 Jahren in Stufe 2 |
Stufe 4 | nach 3 Jahren in Stufe 3 |
Stufe 5 | nach 4 Jahre in Stufe 4 |
Stufe 6 | nach 5 Jahre in Stufe 5 |
Weitere Infos: