Entwicklung stud. Beschäftigung an der UdK

SHKs an der UdK im Laufe eines Jahres

Um den Lesefluss zu erleichtern, werden die 6 Fragen noch einmal kurz wiedergegeben:

  1. In welchen Bereichen wurden in den letzten zehn Jahren wie viele TVStud-Stellen geschaffen? (2018)
  2. Wie viele Personen sind rechtswidrig nach TVStud beschäftigt? (2018)
  3. Wie viele Stellen sind seit Juni 2018 weggefallen? (2019)
  4. Wie viele Stellen werden perspektivisch entfallen (oder umgewandelt in TV-L-Stellen)? (2019)
  5. Wie viele Stellen wurden bereits umgewandelt? (2019)
  6. Welche Serviceeinschränkungen haben sich aufgrund von Nicht-Umwandlung, Nicht-Weiterbeschäftigung und Nicht-Ausschreibung ergeben?

Aus der Antwort auf die 2018er Anfrage der Universität der Künste (UdK) lässt sich durchschnittlich eine leichte Zunahme der SHK-Positionen über alle Bereiche hinweg ablesen. Insgesamt habe es 2009 noch 247,7 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an der gesamten Uni gegeben, 2018 betrug die Summe dann 323,2 VZÄ. Etwa 25 % der angestellten SHK, seien, der Anfrage zufolge, jedoch rechtswidrig angestellt. Im August 2019 konstatierte die UdK, dass bisher keine VZÄ entfallen seien, dies erst zum Haushaltsplan 2020 geplant sei. Perspektivisch sei diesmal allerdings noch nicht prognostizierbar wie viele Stellen zukünftig wegfallen oder umgewandelt werden müssten. Ein VZÄ wurde jedoch der Antwort zufolge bereits umgewandelt. Einschränkungen waren im August 2019 für die Hochschule „noch nicht absehbar“. In der 2019er-Anlage ist die Aufschlüsselung der VZÄ nach anderen Bereichen als 2018 erfolgt. Die Aufschlüsselung ist insofern problematisch, dass sich natürlich aus der Zuordnung z. B. zur FK 01 – Bildende Kunst noch nicht ablesen lässt, ob es sich tatsächlich um künstlerische oder wissenschaftliche Hilfstätigkeiten handelt.

Dass die Angaben sich in den beiden Anfragen unterscheiden, wird bei den Fragen 2 und 4 deutlich. Im November 2018 konnte die UdK eine Anzahl betroffener Personen benennen, wenige Monate später scheint dies nicht mehr möglich zu sein. Besonders auffallend werden die Unterschiede zwischen den Anfragen jedoch, wenn sie beide einfach nur nebeneinandergelegt werden. Dann wird sofort ersichtlich, dass die Zahlen, die die UdK dem Senat zur Verfügung gestellt hat, sich innerhalb weniger Monate gravierend verändert haben. Gab es in der Anfrage vom November 2018 z. B. insgesamt 337,6 VZÄ im Jahr 2016 hat sich diese Summe in der zweiten Anfrage mehr als halbiert! Demnach hätte es 2016 dann nur insgesamt 145,82 VZÄ an der UdK gegeben. Auch für einzelne Bereiche (z. B. Verwaltung) stimmen die Angaben nicht überein.

Problematische Stellen und widersprüchliche Aussagen gibt es aber nicht nur zwischen den beiden Anfragen, sondern auch in der zweiten Anfrage allein. Die Antwort auf die Frage bezüglich des Wegfalls von Stellen seit Juni 2016 impliziert bereits, dass die UdK sich dessen bewusst ist, dass sie gegenwärtig rechtswidrig beschäftigt. Anstatt dies jedoch klar zu benennen und die Stellen sofort umzuwandeln, wird der Haushaltsplan 2020 als erste Möglichkeit einer Reaktion vorgeschoben. Zur Erinnerung: das LAG-Urteil hat im Juni 2018 bestätigt, dass im nicht-künstlerischen/-wissenschaftlichen Bereich nach TV-L angestellt werden muss! Das heißt die UdK plant erst nach über 1 ½ Jahren zu reagieren und eine rechtmäßige Anstellung nach TVL vorzunehmen!

Außerdem wurde weiterhin behauptet, dass keine Aussagen darüber getroffen werden können, wie viele Stellen umgewandelt werden müssten. Im Anhang werden aber zumindest die Bereiche genannt, in denen SHKs arbeiten. Auch wenn, wie bereits gesagt, aus der Zuordnung nicht automatisch geschlossen werden kann, ob es sich um künstlerische oder nicht-künstlerische Hilfstätigkeiten handelt, so kann doch mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass z. B. in der Zentralen Universitätsverwaltung nicht-künstlerische bzw. -wissenschaftliche Tätigkeiten anfallen. Es hätte durchaus Sinn ergeben, wenn die Frage nach der Perspektive der studentischen Beschäftigungsverhältnisse eine Mindestangabe enthalten hätte.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass ein VZÄ bereits offiziell im August umgewandelt wurde. Ein kurzer Blick in die Stellenausschreibungen der UdK etwa einen Monat später ergänzt diese zurückhaltende Angabe um weitere offenbar bereits umgewandelte Stellen in der Bibliothek. Ein dringender Blick sollte in Zukunft jedoch auch darauf geworfen werden, ob die Eingruppierung so richtig ist oder hier nicht auch weiter auf dem Rücken von Studierenden Kosten gespart werden (Stichworte: 1:1-Umwandlung und Werkstudenten-„Privileg“).

Uns bleibt an dieser Stelle nur noch eine Auswahl an Grafiken zur UdK anzuhängen, den Angestellten und Studierenden keine Serviceeinschränkungen und maximale Solidarität untereinander zu wünschen und den politisch Verantwortlichen die größtmögliche Skepsis den Angaben der Unis und Hochschulen entgegenzubringen.

Vereinfachte Darstellung durch Addition verschiedener Bereiche:

Zu 2. (ohne IT, Technik, Sonstige, in denen nach Angaben aus 2018 keine SHK beschäftigt waren):