Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ (HfM)
Zu Beginn die 4 Fragen der 2019er-Anfrage:
- Wie viele Stellen sind seit Juni 2018 weggefallen? (2019)
- Wie viele Stellen werden perspektivisch entfallen (oder umgewandelt)? (2019)
- Wie viele Stellen wurden bereits umgewandelt? (2019)
- Welche Serviceeinschränken haben sich aufgrund von Nicht-Umwandlung, Nicht-Weiterbeschäftigung und Nicht-Ausschreibung ergeben?
Die Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ (HfM) beantwortet die Fragen so: Bisher seien keine Beschäftigungspositionen an der HfM entfallen. In Zukunft würden jedoch 7 VZÄ entfallen oder umgewandelt. Dies werde allerdings erst „zum Doppelhaushalt 2020/2021 geplant“. Einschränkungen irgendwelcher Services könne die HfM nicht verkünden oder voraussagen. Die tabellarischen Angaben im Anhang der kleinen Anfrage 2019 listet nur die Beschäftigungspositionen für SHKs im Jahr 2018 auf, Vergleichszahlen fehlen leider, da die „Daten in der gegebenen Frist nicht erhoben werden konnten“.
Aus der Anfrage lässt sich entnehmen, dass die umzuwandelnden Stellen in den Bereichen Bibliothek, Beratung, Verwaltung und Sonstiges liegen, da diese sich auf die oben genannten 7 VZÄ runden lassen. Interessant ist, dass sich zwar die tabellarische Aufschlüsselung mit den Angaben der 2018er-Anfrage deckt, dort jedoch nur von drei Personen gesprochen wurde, deren Beschäftigung zu diesem Zeitpunkt rechtswidrig gewesen sei. Das heißt wohl, dass der HfM in den letzten Monaten aufgefallen sein muss, dass das LAG-Urteil viel weitreichender ist und nicht nur die Stellen in der Verwaltung davon betroffen sind. So wird auch in der 2018er-Anfrage im Bereich Bibliothek und Beratung ein Sternchen mit dem Vermerk gesetzt, dass es sich um Stellen handle, die die Lehre unterstützen würden. Mit dieser Argumentation sind die Universitäten bisher allerdings vor Gericht gescheitert.
Erschreckend an den drei künstlerischen Hochschulen (HfM, KHB, HfS) ist die teilweise extreme Schieflage zwischen rechtskonformer Beschäftigung und rechtswidriger Ausnutzung des TVStud für den nicht-künstlerischen (bzw. nicht-wissenschaftlichen) Bereich. So entsprechen die oben genannten 7 rechtswidrigen VZÄ dreiviertel aller bezahlten Arbeitsstunden, die überhaupt an der HfM für Studis bereitgestellt werden.
Darüber hinaus fällt auf, dass die Stellen (oder Personen), die Professuren zugeordnet sind, im Schnitt einen sehr geringen Stundenumfang haben. Aus der 2018er-Anfrage geht hervor, dass insgesamt 11 Personen sich 200 Arbeitsstunden im Monat teilen. Das sind pro Person im Durchschnitt weniger als 20h/Monat mit etwa 230,-€ im Monat. Dies kann maximal als Taschengeld fungieren, leben können wird davon keine*r der studentischen Beschäftigten. Entweder werden hier also nur bereits privilegierte Studis angestellt oder die HfM bereitet ihre Studis bewusst auf das Leben als starving artists vor.
Angaben der Anfrage 2018 (bis auf die Zuordnung von Bib und Beratung zum Lehre unterstützenden Bereich haben sich die VZÄ-Angaben nicht geändert):