Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ (HfS)
Zur Erinnerung die Fragen aus 2019:
- Wie viele rechtswidrige SHK-Stellen sind seit Juni 2018 weggefallen?
- Wie viele dieser Stellen werden perspektivisch wegfallen oder umgewandelt?
- Wie viele Stellen wurden bereits umgewandelt?
- Welche Einschränkungen haben sich bisher an den Hochschulen ergeben?
Die Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ (HfS) gibt bekannt, dass bisher keine SHK-Stellen weggefallen sind. Perspektivisch sollen ca. 3,5 VZÄ umgewandelt werden oder entfallen (2018 war die Rede von einer Person, die rechtswidrig angestellt ist). Genau wie die beiden anderen „künstlerischen Hochschulen“ wurden bisher keine Stellen umgewandelt, dies sei erst „zum Doppelhaushalt 2020/2021 geplant“.
So familiär die künstlerischen Hochschulen auch wirken mögen, die Anzahl der Beschäftigungspositionen von SHKs, die auch hier wieder nur für das Jahr 2018 vorliegt, zeichnt ein krasses Bild von Unterbezahlung und rechtswidriger Beschäftigung:
Das Verhältnis rechtskonformer zu rechtswidriger SHK-Stellen ist hier 1:8! Den Professuren werden ganze 8h/Monat zugeordnet: Welche SHK soll davon eigentlich leben können (#StarvingArtist)? Die anderen Bereiche Bib, Technik, Verwaltung und was auch immer „Sonstiges“ sein soll summieren sich dazu im Vergleich auf 288h/Monat (das entspricht im Schnitt etwas mehr als 30h/Monat pro SHK im nicht-künstlerischen Bereich).
Die Zahlen decken sich tatsächlich mit den Angaben der 2018er-Anfrage, obwohl irgendwem da ein kleiner Additionsfehler unterlaufen sein muss (oder die den Professuren zugeordnete Stelle zählt einfach wirklich nicht).