Manifest
„3.1 Tarifvertrag!“ (#TVLfürStudis)
Tarifvertrag jetzt! Wir fordern, dass die Hilfskräfte in einen Tarifvertrag aufgenommen werden. Um eine möglichst einheitliche Regelung für alle Hilfskräfte zu erzielen, fordern wir die Aufnahme in den Tarifvertrag der Länder. Hilfskräfte sollen in den Tarifvertrag des Landes oder in den bestehenden Haustarifvertrag aufgenommen werden. Ziel muss aber bleiben: Der weitreichendste Tarifvertrag soll für Hilfskräfte maßgeblich sein!Wir wollen endlich über unsere Arbeitsbedingungen (kollektiv) verhandeln können und tarifvertraglich festgelegte Mindestarbeitsstandards für alle Hilfskräfte erstreiten. Dieser Kampf für bessere Arbeitsbedingungen kann aber kein Kampf für uns allein sein. Wir wollen gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten der Hochschulen. Deswegen ist es unser Ziel, in die schon bestehenden Tarifverträge aufgenommen zu werden, um mit allen anderen an der Uni Beschäftigten solidarisch gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen zu streiten. Wir lassen uns nicht spalten, wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen!
„3.2 Personalvertretung!“ (#PRfürStudis)
Keine Arbeit ohne Personalvertretung. Wir fordern, dass alle Hilfskräfte zukünftig durch eine Personalvertretung, analog zu den bestehenden Personalräten, vertreten werden. Die Praxis, dass zehntausende Hilfskräfte keine Ansprechpartner_innen außer den Hochschulverwaltungen – also dem Arbeitgeber – haben, muss endlich ein Ende finden. In den Bundesländern, in denen wir Hilfskräfte per Gesetz von einer Personalvertretung ausgeschlossen sind, müssen diese Gesetze geändert werden. In den übrigen Bundesländern müssen die Hilfskräfte eine Personalvertretung bekommen, die der Personal-vertretung der anderen Hochschulbeschäftigten in nichts nachsteht.“
„4.2 Arbeitsbedingungen- und Bereiche von Hilfskräften“
[…]
Es lässt sich insgesamt nicht klar eingrenzen, in welchen Bereichen Hilfskräfte arbeiten und in welchen nicht. Hilfskräfte sind immer mehr zu einer (fast) beliebig einsetzbaren Arbeitsressource geworden. Ihr Einsatzort richtet sich vor allem nach dem Bedarf der Hochschulen und nur nachrangig nach den hochschulrechtlichen Vorgaben und den wissenschaftlichen Ausbildungsinteressen der Hilfskräfte.“
„Qualifizierung“
Fast alle Hilfskraftverträge sind befristet. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten zur Befristung, zum einen das Teilzeit- und Befristungsgesetz, was selten als Befristungsgrundlage dient, und das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Das WissZeitVG macht deutlich, dass eine Befristung nur zulässig ist, wenn die Beschäftigung der eigenen wissenschaftlichen und künstlerischen Qualifizierung dient. Viele der Hilfskraftstellen erfüllen diese Voraussetzungen aber nicht. Gerade bei Hilfskraftstellen im technisch-administrativen Bereich findet in der Regel keine wissenschaftliche Qualifizierung statt.