Geltendmachung Überleitung neue Entgeltordnung TVL (Bibliotheken und Archive)

Rückwirkend zum 01.01.2020 haben sich die Rahmenbedingungen zur Eingruppierung der Entgeltordnung (EGO) des Tarifvertrags der Länder geändert. Kurz gefasst bedeutet das für einige Arbeitsbereiche die Anpassung bisheriger spezifischer Tätigkeitsmerkmale an die allgemeinen Formulierungen.

An den Universitäten und Hochschulen betrifft dies vor allem die Bereiche Bibliotheken und Archive. Für diese Arbeitsbereiche gilt, dass bisherige Tätigkeiten nun gegebenenfalls in eine andere, höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden müssen. Eine Herabstufung (also weniger Lohn) ist ausgeschlossen.

Das bedeutet für euch: am Monatsende einen höheren Lohn! Wieviel höher euer Lohn sein kann seht ihr unten in der „Höhergruppierungstabelle“.

Ausschlussfrist Ende 2020!

Die Eingruppierung in die neue Entgeltordnung (Höhergruppierung) erfolgt nicht automatisch, sondern muss durch die Arbeitnehmer*innen bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Hierfür haben wir euch eine Vorlage erstellt, die ihr ausfüllen, ausdrucken und an die Personalabteilung eurer jeweilige Institution unterschrieben schicken müsst.

Woher weiß ich, dass ich höhergruppiert werden kann?

Es ist zu empfehlen, vorher mit euren Kolleg*innen und euren Betriebsgruppen zu sprechen. Informiert euch ausführlich und lasst euch gemeinsam von uns oder den zuständigen Personalräten und euren Gewerkschaften beraten.

Die Gewerkschaft ver.di hat eine gute Übersicht speziell zur Höhergruppierung wegen der Änderungen der Anforderungen für Eingruppierungen erstellt.

Als Faustregel gilt:
Wenn sich die alten Anforderungen zur Eingruppierung in die für euch geltende Entgeltgruppe von den neuen Anforderungen unterscheiden, dann ist es wahrscheinlich, dass ihr euch höher gruppieren lassen könnt. Ab Entgeltgruppe E4 unterscheiden sich die alten Anforderungen zur Eingruppierung von den neuen Anforderungen.

Wenn sich bei eurer Entgeltgruppe die linke von der rechten Spalte in der  Vergleichstabelle (von ver.di oder vom Personalrat des Hochschulbereichs der Humboldt-Universität zu Berlin) unterscheidet, dann nehmt Kontakt mit uns, Personalräten oder Gewerkschaften auf.

Hier eine Übersicht mit einigen Möglichkeiten zur Höhergruppierung:

(Auszug aus: Präsentation vom Berufsverband Information Bibliothek e.V.)

Wichtig:
Viele Beschäftigte sind fälschlicherweise in zu niedrigen Entgeltgruppen (vor allem unterhalb E4) eingruppiert. Vergleicht, ob die neuen Anforderungen zur Eingruppierung in die höheren Entgeltgruppen (speziell E4) euren Tätigkeiten entsprechen.

Wenn ihr falsch eingruppiert seid, dann könnt ihr euch auch auf andere Weise höher gruppieren lassen. Nehmt Kontakt mit uns auf, Personalräten oder Gewerkschaften auf.

Musterschreiben / Druckvorlagen

Wenn ihr euch sicher seid, dann schickt den Antrag mit Empfangsnachweis ab und lasst euren Personalräten eine Kopie zukommen.

Checkliste: Was benötige ich? (Auszug aus: Präsentation vom Berufsverband Information Bibliothek e.V.)

Regelungen in Tarifverträgen

WICHTIG: Pragraph 29d, Absatz (3), Satz 2 (oben Gelb markiert):

nach dem 1. Januar 2020 eingetretene Änderungen der Stufenzuordnung in der bisherigen Entgeltgruppe bleiben bei der Stufenzuordnung nach Absatz 2 Satz 2 und 3 unberücksichtigt.

Das heisst, dass die Berechnungsgrundlage für die neue Entgeltstufe der 01.01.2020 ist, nicht der Tag eurer Geltendmachung. Wenn sich eure Entgeltstufe nach dem 01.01.2020 erhöht hat, dann fallt ihr zur Berechnung der neuen Entgeltstufe auf die bis zum 01.01.2020 gültige Entgeltstufe zurück.

Vergleich ALTE und NEUE Anforderungen (Tätigkeitsmerkmale) zur Eingruppierung

Ausführliche Informationen