Geltendmachung Überleitung neue Entgeltordnung TVL (Bibliotheken und Archive)

Rückwirkend zum 01.01.2020 haben sich die Rahmenbedingungen zur Eingruppierung der Entgeltordnung (EGO) des Tarifvertrags der Länder geändert. Kurz gefasst bedeutet das für einige Arbeitsbereiche die Anpassung bisheriger spezifischer Tätigkeitsmerkmale an die allgemeinen Formulierungen.

An den Universitäten und Hochschulen betrifft dies vor allem die Bereiche Bibliotheken und Archive. Für diese Arbeitsbereiche gilt, dass bisherige Tätigkeiten nun gegebenenfalls in eine andere, höhere Entgeltgruppe eingruppiert werden müssen. Eine Herabstufung (also weniger Lohn) ist ausgeschlossen.

Das bedeutet für euch: am Monatsende einen höheren Lohn! Wieviel höher euer Lohn sein kann seht ihr unten in der „Höhergruppierungstabelle“.

Ausschlussfrist Ende 2020!

Die Eingruppierung in die neue Entgeltordnung (Höhergruppierung) erfolgt nicht automatisch, sondern muss durch die Arbeitnehmer*innen bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Hierfür haben wir euch eine Vorlage erstellt, die ihr ausfüllen, ausdrucken und an die Personalabteilung eurer jeweilige Institution unterschrieben schicken müsst.

Woher weiß ich, dass ich höhergruppiert werden kann?

Es ist zu empfehlen, vorher mit euren Kolleg*innen und euren Betriebsgruppen zu sprechen. Informiert euch ausführlich und lasst euch gemeinsam von uns oder den zuständigen Personalräten und euren Gewerkschaften beraten.

Die Gewerkschaft ver.di hat eine gute Übersicht speziell zur Höhergruppierung wegen der Änderungen der Anforderungen für Eingruppierungen erstellt.

Als Faustregel gilt:
Wenn sich die alten Anforderungen zur Eingruppierung in die für euch geltende Entgeltgruppe von den neuen Anforderungen unterscheiden, dann ist es wahrscheinlich, dass ihr euch höher gruppieren lassen könnt. Ab Entgeltgruppe E4 unterscheiden sich die alten Anforderungen zur Eingruppierung von den neuen Anforderungen.

Wenn sich bei eurer Entgeltgruppe die linke von der rechten Spalte in der  Vergleichstabelle (von ver.di oder vom Personalrat des Hochschulbereichs der Humboldt-Universität zu Berlin) unterscheidet, dann nehmt Kontakt mit uns, Personalräten oder Gewerkschaften auf.

Hier eine Übersicht mit einigen Möglichkeiten zur Höhergruppierung:

(Auszug aus: Präsentation vom Berufsverband Information Bibliothek e.V.)

Wichtig:
Viele Beschäftigte sind fälschlicherweise in zu niedrigen Entgeltgruppen (vor allem unterhalb E4) eingruppiert. Vergleicht, ob die neuen Anforderungen zur Eingruppierung in die höheren Entgeltgruppen (speziell E4) euren Tätigkeiten entsprechen.

Wenn ihr falsch eingruppiert seid, dann könnt ihr euch auch auf andere Weise höher gruppieren lassen. Nehmt Kontakt mit uns auf, Personalräten oder Gewerkschaften auf.

Musterschreiben / Druckvorlagen

Wenn ihr euch sicher seid, dann schickt den Antrag mit Empfangsnachweis ab und lasst euren Personalräten eine Kopie zukommen.

Checkliste: Was benötige ich? (Auszug aus: Präsentation vom Berufsverband Information Bibliothek e.V.)

Regelungen in Tarifverträgen

WICHTIG: Pragraph 29d, Absatz (3), Satz 2 (oben Gelb markiert):

nach dem 1. Januar 2020 eingetretene Änderungen der Stufenzuordnung in der bisherigen Entgeltgruppe bleiben bei der Stufenzuordnung nach Absatz 2 Satz 2 und 3 unberücksichtigt.

Das heisst, dass die Berechnungsgrundlage für die neue Entgeltstufe der 01.01.2020 ist, nicht der Tag eurer Geltendmachung. Wenn sich eure Entgeltstufe nach dem 01.01.2020 erhöht hat, dann fallt ihr zur Berechnung der neuen Entgeltstufe auf die bis zum 01.01.2020 gültige Entgeltstufe zurück.

Vergleich ALTE und NEUE Anforderungen (Tätigkeitsmerkmale) zur Eingruppierung

Ausführliche Informationen

 

Vergleich TV-Stud und TV-L

Unter  dem Stichpunkt Vergleich TV-Stud/TV-L findet ihr eine Tabelle, die sich mit Fragen und Mythen, die um die Umstellung von TV-Stud auf TV-L ranken auseinandersetzt.

Beispielsweise wird verschiedentlich betont, dass sich auf die nach TV-L ausgeschriebenen Stellen auch andere Personen, die eben nicht studieren bewerben können. Dies ist vollkommen richtig. Ihr solltet allerdings bedenken, dass die Stellen oftmals einen so geringen Zeitumfang haben, dass sich Personen, die ausschließlich auf dieses Einkommen angewiesen wären eher nicht bewerben. In vielen Ausschreibungen wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Stellen mit einem Studium vereinbar wären. Auch sind Studis an den Unis und Hochschulen immer noch gern gesehene Arbeitnehmer*innen, da sie erstens gut ausgebildet sind oder werden, oftmals ein großes Interesse an den Stellen und zeitliche Flexibilität und Belastbarkeit mitbringen. Auf der anderen Seite solltet ihr bedenken, dass die TV-Stud-Stellen oftmals im Laufe der vergangenen Jahre erst zu solchen aus Kostengründen wurden, bzw. bei der Expansion der Universitäten von vorneherein eingeplant wurde. Stellen, die eigentlich bereits seit Jahren im TV-L gehören, wurden als solche abgeschafft oder gar nicht erst geschaffen. So hat der TV-Stud als Nebeneffekt für eine Reihe an billigen Arbeitsplätzen gesorgt, die nun wieder in ihren eigentlichen Tarifvertrag überführt werden. Und dass hinter der Furcht vor der „Masse an Arbeitslosen, die sich nun auf diese Stellen bewerben“ würden ein verqueres klassistisches Weltbild verbirgt, brauchen wir wohl nicht extra erwähnen?

OFFENES Treffen am 13.03.

In den letzten Monaten wurden insbesondere an den Universitäten viele Verträge von TVStud auf TVL umgestellt und entfristet. Doch selten verlief die Umwandlung so wie erwartet. Im Gegenteil: viele Studis mussten Verträge in sehr niedriger Entgeltgruppe in Kauf nehmen und zumindest teilweise wurden ihre vormals häufig interessanten und anspruchsvollen Tätigkeiten zu einfachsten Hilfstätigkeiten umgewandelt.

Auf der anderen Seite stehen die beschäftigten Studis an den „kleinen“ Hochschulen oder den verschiedensten wissenschaftlichen Instituten, die noch immer zum überwiegend größten Teil von einer Umwandlung oder Entfristung meilenweit entfernt sind.

Zusammen mit euch wollen wir diese Probleme angehen und überlegen, wie in jedem „Einzelfall“ vorgegangen werden kann, welche Gemeinsamkeiten es gibt und wie wir individuell und kollektiv zu einem für alle zufriedenstellenden Ergebnis kommen können. Kommt zum Offenen Treffen und bringt eure Unterlagen, Ideen und Problemlagen einfach mit! Wir freuen uns auf euch.

Das nächste Offene Treffen findet statt am:

  • Freitag, den 13.03.2020 von 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Café Affront (SoWi-Fachschafts-Café, Raum 333, 3. Etage)
  • Humboldt-Universität, Universitätsstraße 3B, 10117 Berlin

Offenes Treffen am 11.02.

Am 11.02. treffen wir uns und euch in der Humboldt-Uni. Kommt vorbei und vernetzt euch mit anderen, die ebenfalls im Streit mit ihren Arbeitgebern stehen!

  • Dienstag 11.02.2020 von 17:00 bis 19:00 Uhr
  • Humboldt-Universität, Universitätsstraße 3B,
  • Café Affront (SoWi-Fachschafts-Café, Raum 333, 3. Etage)

 

Lohndifferenz Brutto-Netto-Lohn TVStud und TVL

Mal eben schnell im Kopf überschlagen, was denn eigentlich so bei einer E3-Stelle unter dem Strich übrig bleibt? Dann die Lohnsteuer abziehen, Sozialversicherungsbeiträge nicht vergessen und auch noch die Krankenkassenbeiträge berücksichtigen! Wir haben schon recht häufig gehört, dass am Ende doch kein so großer Unterschied bestehen würde und nun endlich ein paar Vergleichstabellen fertig: Lohnt sich TVLfürStudis für mich? Schaut selbst, beim #TVLfuerStudis Lohnvergleich!

Lohnt sich TVLfürStudis für mich?